Anbei ein paar Informationen aus der öffentlichen Sitzugn des Gemeinderates vom 27. März 2025.
TOP 1 – § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ist der Gemeinderat jährlich in öffentlicher Sitzung über die Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde zu unterrichten. Im Kalenderjahr 2024 wurden keine Verträge mit Ratsmitgliedern, Ausschussmitgliedern oder Bediensteten der Gemeinde Niederkirchen geschlossen, die dem Unterrichtungsrecht des Gemeinderates nach § 33 Abs. 2 GemO unterliegen. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis.
TOP 2 – Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2024. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung von i.H.v. 44.800,00 € aus dem Haushaltsjahr 2024 einstimmig zu.
TOP 3 - Standgebühren Fest um den Wein - Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Gebühren für die Standbetreiber beim „Fest um den Wein“ ab 2025 wie folgt anzupassen:
- den Grundbetrag von bisher 128 € auf nunmehr 250 €
- die Beteiligung an den WC-Kosten von bisher 26 € auf nunmehr 150 €
- die Sitzplatzkosten entfallen
Der Gemeinderat stimmt der Änderung zu.
TOP 4 – Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Niederkirchen hat dem Gemeinderat empfohlen den Hebesatz der Grundsteuer A rückwirkend zum 01.01.2025 von bisher 365 v.H. auf nun 650 v.H. festzusetzen.
Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung einstimmig zu.
TOP 5 – Haushaltssatzung und -plan der Gemeinde Niederkirchen für das Haushaltsjahr 2025 Bedingt durch die Beschlüsse zu TOP 3+4 mussten diese Änderungen in den Haushalt der Gemeinde aufgenommen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich des Investitionsprogramms und des Stellenplans unter Berücksichtigung der rückwirkenden Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer A (vgl. TOP 1) und der Anpassung der Standgebühren für den „Fest um den Wein“ (vgl. TOP 2) zu beschließen.
TOP 6 - Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge Niederkirchen 2025
Für das Jahr 2025 können 525.000 € (500.000 € Hintergasse, 20.000 € Straßenbeleuchtung Hintergasse, 5.000 € Straßenbeleuchtung Triftweg) als Vorausleistung gemäß Haushaltsplan 2025 erhoben werden. Abzüglich des Gemeindeanteils (35 %) beträgt der Anliegeranteil (65 %) dabei 341.250 €. Die Summe der beitragspflichtigen Fläche liegt bei ungefähr 643.000 m². Nach den angenommenen Zahlen liegt der Beitragssatz für die Vorausleistung 2025 bei etwa 0,53 €/m². Der Gemeinderat stimmt der Vorausleistung einstimmig zu.
Informatorisch Verrechnung 2024: In der Nachkalkulation für 2024 sind noch ca. 270 Tsd. EUR zurückzuerstatten, was einen gegengerechneten Betrag von voraussichtlich ca. 0,27 €/m² ergibt.
TOP 7 – Gefahrenabwehrverordnung Fest um den Wein Der Gemeinderat Niederkirchen beschließt einstimmig die Gefahrenabwehrverordnung zum „Fest um den Wein 2025“. Die abgegrenzte Zone soll um den Bereich Ecke Singgasse/Weinbachstraße erweitert werden ( um das Schulhofgelände mit einzuschließen.
TOP 8 - Umwandlung von Kinderreihengräber in Urnengräber
Da die Nutzung bestehender Kinderreihengräber bzgl. Nutzung und Laufzeit eher als Kinderwahlgrab gewünscht ist, hat der Gemeinderat Niederkirchen einstimmig beschlossen, die Umwandlung der derzeit vorhandenen Kinderreihengräber in Kinderwahlgräber zuzulassen.
TOP 9 - Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung eines bestehenden Zweifamilienhauses auf den Grundstücken FlSt. Nrn. 2197 u. 2199 in der Gemeinde Niederkirchen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Nähere Infos und das Protokoll finden Sie im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeinde Deidesheim.
Stefan Stähly, Ortsbürgermeister