Infos Gemeinderatsitzung vom 13.12.2023

Infos aus der Gemeinderatsitzung vom 13.12.2022
1.           Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Niederkirchen
a) Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021 und  b) Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde nach § 114 GemO – Der Gemeinderat stimmt einstimmig für die Jahresrechnung und für die Entlastung.

  1. Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2022 – einstimmig beschlossen
  2. Satzung der Gemeinde Niederkirchen über die Festsetzung der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2023 – mehrheitlicher Beschluss der Satzung - siehe auch Veröffentlichung im Amtsblatt vom 23.12.2022 -  Insbesondere mit Anpassung der Abgabensätze für Grundsteuer A – auf 365 %, Grundstuer B – 490%, Gewerbesteuer 400%
  3. Haushaltssatzung und –plan der Gemeinde Niederkirchen für das Haushaltsjahr 2023 – einstimmig besclossen
  4. Wahl eines Vertreters für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Deidesheim GmbH – Judith Becker wird vorgeschlagen und einstimmig als neue Vertreterin gewählt.
  5. 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung Niederkirchen – einstimmig beschlossen
  6. Nutzungsordnung Mehrzweckhalle – einstimmig beschlossen
  7. Bauvorhaben

8.a         Bauantrag zum Umbau und der Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Pl.Nr. 2039 in der Gemeinde Niederkirchen – einstimmig beschlossen

Stefan Stähly, Ortsbürgermeister

 

Infos zur Erhöhung der Realsteuersätze

Liebe Niederkirchenerinnen und Niederkirchener,

die Neuregelungen des Länderfinanzausgleichs, sowie die allgemeine Inflation schlagen sich leider auch in unserem Haushalt nieder.
Der Spielraum auf der Ausgabenseite ist begrenzt. Die Gemeinde ist zum Haushaltsausgleich verpflichtet. Durch die vom Land im Rahmen des Finanzausgleichs wesentlich erhöhten Hebesätze für Realsteuern, ist die Gemeinde gezwungen auch ihre Steuersätze zu erhöhen, um so ihre Einnahmensituation anzupassen.
Von der Kommunalaufsicht wurde uns verdeutlicht, dass niedrigere angedachte Sätze für eine Haushaltsgenehmigung nicht ausreichen.

Die Steuersätze wurde so angepasst, so dass die Einnahmensituation für die Gemeinde bzgl. dieses Steueranteils „unverändert“ ist, der Gemeindeanteil bleibt somit unverändert. In Zeiten, in denen Preis- und Kostenerhöhungen in vielen Arten auf die Bürger zukommen, trifft man so eine Entscheidung nur ungern. Aus Sicht einer kleinen Kommune ist der Landesfinanzausgleich ungerecht und wird, über den Umweg der Gemeinden über die Bürger finanziert.

Eine Verbesserung der eigenen kommunalen Finanzsituation ergibt sich durch den neugeregelten Landesfinanzausgleich für unsere Gemeinde leider nicht. Die Situation hat sich eher zugespitzt, wenn man auch auf die Haushalte von Verbandsgemeinde und Landkreis blickt. Natürlich kann man Vergleiche zu Nachbarkommunen mit niedrigeren Sätzen ziehen. Allerdings ist die kommunale Finanzsituation genauso unterschiedlich, wie die individuelle Situation der Kommunen. Wer gemeindeeigene Liegenschaften oder Einrichtungen, wie z.B. Kindergarten unterhalten muss wird durch die aktuellen Kostensteigerungen überproportional belastet.

Leider war diese unpopuläre Maßnahme notwendig, um handlungsfähig zu bleiben. Ich bitte um Ihr Verständnis.

Vielen Dank.

Stefan Stähly, Ortsbürgermeister

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